- Arbeitslose
- arbeitslos sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine Versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und der Agentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung stehen (§§ 16, 118 SGB III).- 1. Als A. erfasst werden in der ⇡ Arbeitsmarktstatistik sowie bez. der Versicherungs- und Sozialhilfeleistungen: (1) Personen, die aus unselbstständiger, selbstständiger oder mithelfender Tätigkeit ausgeschieden und bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) als arbeitsuchend gemeldet sind; (2) Schulentlassene, die sich erfolglos bei der Arbeitsvermittlung um eine Arbeitsstelle bzw. bei der Berufsberatung um eine Berufsausbildungsstelle beworben haben; (3) Nichterwerbstätige, die sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden.- 2. In der ⇡ Berufsstatistik gilt als arbeitslos, wer sich als solcher bezeichnet.- 3. A. nach dem ⇡ Labor-Force-Konzept: Personen ohne jede Arbeit, die sich um Teilnahme am Erwerbsleben bemühen, und Personen mit Beschäftigung, die im Erhebungszeitraum ihre Arbeit nicht ausüben, etwa weil sie eine neue Stelle suchen. Registrierte A., die im Erhebungszeitraum irgendeine Tätigkeit ausüben, sei es auch nur eine Teilbeschäftigung, werden nach dieser Konzeption nicht zu den A. gerechnet.
Lexikon der Economics. 2013.